Ål
Vorschrift für Hundehalter


- Auf maschinengespurten Loipen während der gesamten Skisaison.
- Innerhalb der Biathlon-Bezirksanlage Liatoppen
- Es besteht ganzjährig Leinenzwang in Ortschaften, Wohngebieten, auf öffentlichem Gelände und in angelegten Erholungsgebieten.
Grundlage ist der geänderte § 3 der Hundeverordnung der Gemeinde Ål vom Mai 2015.
Mit Rücksicht auf weidendes Vieh gilt vom 21. August bis 31. Oktober ein erweiterter Leinenzwang.
Quelle: Hallingdal Reiseliv
Vorschrift für Hundehalter